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Dienstag 9. März 2010

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich

1.Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, von ihnen abweichende Bedingungen nur bei schriftlicher Bestätigung.

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Vertragsschluss

1. Der Vertrag kommt -vorbehaltlich eines Widerrufs nach Ziff. 3- zustande, wenn Ihre Bestellung bestätigt wird. Die Bestätigung ist stets die Textform notwendig und per E-Mail ausreichend. Preisangaben erfolgen nach bestem Wissen. Sollte auf www.ce-vertrieb einmal ein offensichtlicher Fehler, wie etwa Schreib- oder Rechenfehler auftreten, behalten wir uns vor, den korrekten Preis zu berechnen. In diesem Falle gewähren wir Ihnen ein sofortiges Rücktrittsrecht, wenn Sie damit nicht einverstanden sein sollten.

2. Die Bestellung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Warenverfügbarkeit , sofern die mangelnde Warenverfügbarkeit auf einer nicht von ce-vertrieb zu vertretenden Nichtbelieferung basiert. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware werden sie unverzüglich informiert sowie bereits erbrachte Gegenleistungen ebenso umgehend erstattet.

3. Preise und Zahlung

a) Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager der den Auftrag entgegennehmenden Geschäftsstelle oder ab Zentrallager bei Versandaufträgen, ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Ist der Kunde Kaufmann, so ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl in handelsüblicher Verpackung. Gegebenenfalls erforderliche Sonderverpackungen (z.B. seemäßige Verpackung) gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt in jedem Fall nur nach besonderer schriftlicher Erklärung durch uns.

b) Der Rechnungsbetrag wird bei Übergabe der Ware fällig. Skonti, Rabatte etc. bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

c) Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur erfüllungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden dem Käufer berechnet.

d) Ist der Kunde Kaufmann und gerät er mit der Zahlung in Verzug, so hat er, vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 9% pro Jahr zu zahlen. Ergibt sich hieraus ein Betrag, der höher ist als der von 8 % über dem Basiszinssatz, ist dem Kunden der Nachweis gestattet, daß unser Schaden niedriger ist als die Pauschale.

e) Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit begründet, insbesondere bei Wechsel- und Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen und unsere Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise

zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.


f) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

g) Für den Fall, daß Leasing, Miete oder Teilzahlung vereinbart wurde, wird automatisch der gesamte Kaufpreis zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit einer Rate um mehr als 14 Tage in Verzug gerät. Die Zahlung einer Rate gilt stets als Anerkennung der Teilzahlungsvereinbarung.

i) Die Preise für Endverbraucher beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.

4. Lieferung

1.Die Lieferung der Ware erfolgt, soweit mit Ihnen nichts anderes vereinbart worden ist, ab Lager an die angegebene Lieferadresse. Wir bemühen uns, die bestellte Ware innerhalb von 2 bis 3 Werktagen ab Angebotsbestätigung bzw. Zahlungseingang auf unserem Konto, spätestens aber innerhalb einer Woche zu liefern. Nach Möglichkeit wird alles in einer Sendung geliefert. Falls nicht, trägt ce-vertrieb die Mehrkosten. Sollte ein Artikel Ihrer Bestellung nicht sofort lieferbar sein, kann sich die Lieferung um wenige Tage verzögern, damit Ihr Auftrag komplett in einem Paket bei Ihnen eintrifft.

2. Mit Anlieferung der Bestellung geht die Gefahr für die bestellten Waren, auch bei Teillieferungen, auf den Kunden über. Nimmt der Besteller die gelieferte Ware nicht ab, steht ce-vertrieb nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von zwei Wochen das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Die gelieferten Waren sind auch in Fällen unerheblicher Mängel vom Besteller unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte anzunehmen.

5. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung unsere Betriebsräume verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware am Lager und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Dies gilt nicht für Bringschulden und für Bestellungen im Versandhandel.

6. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

a) Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn wir wegen aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag, sowie solcher, die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt worden sind. Ist der Käufer Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns getilgt hat. Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum erst mit der Einlösung des Schecks über. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld getilgt, auch bei anders lautender Buchungsanzeige des Kunden. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.

b) Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.

c) Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall die Rechte aus § 449 BGB geltend machen und/oder die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.

d) Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigeben.

e) Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.



7. Gewährleistung

a) Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln an der Kaufsache richten sich nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich aus dem Nachstehenden nichts anderes ergibt.

b) Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe gerügt hat. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.

c) Der Ersatzanspruch für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.

d) Die Haftung für Schäden, die durch unsachgemäß vorgenommene Veränderungen, Eingriffe oder Reparaturversuche seitens des Kunden oder Dritter entstanden sind, ist ausgeschlossen.

e) Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Artikel an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.

f) Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt

8. Garantie

Wird dem Kunden über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus eine Garantie gewährt, so kann er, vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Zusage, aus dieser Garantie keine Ansprüche auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz herleiten, sondern nur Ansprüche auf Nachbesserung. Ebenfalls kann er hieraus keinen Anspruch auf kostenlosen Austausch gegen Neuware oder auf Ersatzgeräte für die Zeit der Reparaturdauer herleiten. Die Garantiefrist beginnt mit der Übergabe der Ware an den Kunden und wird durch Nachbesserung nicht unterbrochen oder gehemmt. Ohnehin bestehende gesetzliche Ansprüche werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

9. Schadensersatz

a) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die Gewährleistungsrechte hinausgehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstandselbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder sich unsere Ersatzpflicht aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt. Sie gilt auch nicht bei Körperschäden. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragwesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

a) Erfüllungsort für die Verpflichtungen von ce-vertrieb ist Berlin.

b) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile Berlin.

11. Änderungen und Nebenabreden

Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

12. Anwendbares Recht

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hievon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

13. Wiederrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Für Verträge, die wir ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunkationsmitteln wie z.B. Telefon oder Internet usw. mit Verbrauchern schließen, gelten die nachfolgenden Bedingungen: *** WIDERRUFSBELEHRUNG *** WIDERRUFSRECHT SIE KÖNNEN IHRE VERTRAGSERKLÄRUNG INNERHALB VON EINEM MONAT OHNE ANGABE VON GRÜNDEN IN TEXTFORM (Z.B. BRIEF,FAX, E-MAIL) ODER DURCH RÜCKSENDUNG DER SACHE WIDERRUFEN. DIE FRIST BEGINNT FRÜHESTENS MIT ERHALT EINER IN TEXTFORM NOCH GESONDERT MITZUTEILENDEN WIDERRUFSBELEHRUNG ZU LAUFEN. ZUR FRISTWAHRUNG GENÜGT DIE RECHTZEITIGE ABSENDUNG DES WIDERRUFES ODER DER SACHE. DER WIDERUF IST ZU RICHTEN AN: Stephan Franke ce-vertrieb Horstweg 7 14059 Berlin *** WIDERRUFSFOLGEN *** Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwas im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Paketversandfähige Waren sind zurückzusenden; nicht paketfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu EUR 40,00 beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Drucken Sie diese Belehrung aus und speichern sie dauerhaft ab oder heben sie auf. Sie ist wesentlicher Bestandteil des mit Ihnen geschlossenen Vertrages.


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